Digitale Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.baycode.bayern.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.08.2021 erstellt und zuletzt am 05.08.2021 überprüft.

Diese Internetseite wurde von der unabhängigen BITV-Prüfstelle Stiftung Pfennigparade nach der Methode des BITV-Tests durchgeführt. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 92 Schritten. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die Reihenfolge der Tastaturbedienung ist optimierbar. Bei gezoomter Ansicht wird das verlinkte Logo auf die Startseite erst nach dem Footer angesprungen. Der Fokus nach Öffnen des Burgermenüs ist leicht versetzt.
  • Das Burgermenü schließt sich nach Weiternavigieren mit der Tabulatortaste nicht selbständig und überdeckt an manchen Stellen andere Inhalte.
  • Es gibt nicht im Code ausgezeichnete Absätze auf der Startseite.
  • Die Barrierefreiheitsfunktionen überdecken bei Zoom auf 400% und in der mobilen Ansicht an wenigen Stellen andere Inhalte.
  • Die Kontraste und die Fokushervorhebungen im Cookie-Fenster sind zu undeutlich.
  • Die Fokushervorhebung ist an manchen Stellen noch nicht deutlich genug.
  • Die Erreichbarkeit der Barrierefreiheitsfunktionen vom Cookie-Hinweis aus ist noch nicht hinreichend sichergestellt.

Unterstützungen zur Barrierefreiheit

Für eine möglichst barrierearme Verwendung der Webseite bieten wir Ihnen aktuell folgende Unterstützungen, die Sie auf der rechten Seite aktivieren können:

  1. Kontraste erhöhen/verringern: mit dieser Funktion können Sie die Kontraste der Inhalte erhöhen und verringern, um eine bessere Lesbarkeit und Erkennbarkeit sicherzustellen.
  2. Negativen Kontrast aktivieren/deaktivieren: mit dieser Funktion können Sie die Kontraste der Inhalte noch deutlicher erhöhen und verringern, um eine bessere Lesbarkeit und Erkennbarkeit sicherzustellen.
  3. Hellen Hintergrund aktivieren/deaktivieren: mit dieser Funktion stellen Sie die Hintergrundfarbe auf ein reines weiß.
  4. Lesbare Schrift aktiveren/deaktivieren: mit dieser Funktion wird die Schriftart verändert und durch eine noch besser lesbare Schriftart („Verdana“) ersetzt, wodurch der Text deutlicher dargestellt wird.
  5. Einstellungen zurücksetzen: mit dieser Funktion setzen Sie alle zuvor getroffenen Einstellungen innerhalb der Unterstützungen zurück.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter baycode(at)redi-school.org an.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:

ReDI School of Digital Integration Mun-gUG

Balanstr. 73 / Haus 21A

81541 München

E-Mailadresse: muenchen@redi-school.org

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de., 

Skip to content